Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragsannahme

Aufträge gelten mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Sondervereinbarungen haben grundsätzlich nur Gültigkeit, wenn sie schriftlicher Bestandteil unserer Auftragsbestätigung sind.
Mit der Auftragsannahme treten gleichzeitig unsere Verkaufsbedingungen in Kraft, die auch Bestandteil unseres Angebotes waren. Evtl. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, ausgenommen diejenigen, die als Sondervereinbarung schriftlicher Bestandteil unserer Auftragsbestätigung sind.


2. Preise

Unsere Preisangaben erfolgen zu Nettopreisen in Euro und gelten ab Werk. Verpackungs- und Versandkosten werden zu Lasten des Bestellers berechnet.
Wir behalten uns vor, Preisänderungen vorzunehmen, sofern wesentliche Bestandteile unserer Kalkulationsbasis (z. B. tarifliche Lohn- und Gehaltsveränderungen) das erforderlich machen.


3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.
Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Datum des Lieferungstages. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu erheben, deren Höhe denen der Kreditinstitute entspricht.

4. Lieferbedingungen

Mit der Überführung der Ware in den Transport übernimmt der Käufer hierfür das Gefahrenrisiko. Bei Verzögerung der Absendung, wenn diese vom Käufer zu vertreten ist, beginnt der Gefahrenübergang mit dem Zeitpunkt der Mitteilung unserer Versandbereitschaft. Mehr- bzw. Minderlieferungen in üblicher Größenordnung behalten wir uns vor.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Erst bei Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus unseren Leistungen erwirbt der Käufer das Eigentumsrecht.
b) Wird unsere Vorbehaltsware in einem Produktionsprozess weiterverarbeitet, so können wir Miteigentum an der neuen Sache geltend machen.
c) Dem Käufer ist es nicht gestattet, unsere Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Unsere Vorbehaltsware darf lediglich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs verarbeitet oder veräußert werden.
d) Veräußert der Käufer unsere Vorbehaltsware, so tritt er – bis zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten – die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen an uns ab.

6. Haftpflicht bei Mängeln aus Lieferungen

Unsere Haftpflicht erstreckt sich lediglich auf die von uns zu vertretenden Mängel. Dies gilt jedoch nur, wenn der
Käufer die Ware unverzüglich – spätestens aber 14 Tage nach Eintreffen der Ware – beanstandet. Bei versteckten Mängeln gilt die 14tägige Frist vom Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels an.
Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Lieferung an, können Mängelrügen nicht mehr geltend gemacht werden. Eine Haftung erlischt weiterhin bei Veränderung oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand bestimmt sich ausschließlich nach unserer Wahl.

8. Auslandsgeschäfte

Neben unseren Verkaufsbedingungen haben bei Auslandsgeschäften ausschließlich die deutschen gesetzlichen Vorschriften Rechtsverbindlichkeit.

9. Sondervereinbarungen

Werden nach Sondervereinbarungen Teile unserer Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt, so sind die übrigen Bedingungen weiterhin rechtsverbindlich.

10. Schadensersatzansprüche

Jegliche Ansprüche auf Schadensersatz an uns sind ausgeschlossen, unerheblich, auf welcher Rechtsgrundlage diese abgeleitet werden.